Marina Rahm
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Als Mitglied des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.  arbeite ich gemäß deren zugrundeliegenden ethischen Richtlinien. Ein Auszug dieser Richtlinien finden Sie hier.

 

Berufsbezeichnung "Psychologe" 

Die Bezeichnung "Psychologin/Psychologe" führt, wer über ein abgeschlossenes Hauptfachstudium der Psychologie verfügt. Den Titel "Diplom-Psychologin/Diplom-Psychologe" (Dipl.-Psych.) führt, wer diesen Titel rechtmäßig aufgrund eines Hochschulstudiums erworben hat.

 

Was ist psychologische Beratung?

Psychologische Beratung ist ein auf Wechselbeziehungen zwischen Personen beruhender Prozess zur Förderung psychischer Kompetenz und Handlungskompetenz (Veränderung von Denk-, Gefühls- und Handlungsmustern)

- zur Aktivierung vorhandener und Erschließung neuer Ressourcen,

- zum Abbau störender Faktoren.

Hierbei besteht Einvernehmen zwischen den teilnehmenden Personen (Psychologin,
Psychologe, ratsuchender Person) über den Beratungsbedarf.

Der Beratungsprozess wird auf beschriebene Ziele hin durchgeführt. Es werden
Methoden eingesetzt, die auf Erkenntnissen der wissenschaftlichen Psychologie beruhen.

 

Ethische Richtlinien (Auszug)

1. Schweigepflicht

Psychologen sind nach § 203 StGB verpflichtet, über alle ihnen in Ausübung Ihrer Berufstätigkeit anvertrauten und bekannt gewordenen Tatsachen zu schweigen, soweit nicht das Gesetz Ausnahmen vorsieht oder ein bedrohliches Rechtsgut überwiegt. Die Schweigepflicht von Psychologen besteht auch gegenüber Familienangehörigen der ihnen anvertrauten Personen.

 

2. Aufzeichnung, Erhebung und Speicherung von Daten

Psychologen dürfen nur nach vorheriger Einwilligung durch die Klienten/Patienten Aufzeichnungen auf Bild- oder Tonträger über Besprechungen oder Behandlungen erstellen oder Besprechungen von einem Dritten mithören lassen. Psychologen dürfen nur im Rahmen ihres Auftrages Daten über Klienten/ Patienten erheben, speichern und nutzen. Dies gilt auch für Telefongespräche. Aufzeichnungen jeder Art, insbesondere auf Datenträger, sind gegen unrechtmäßige Verwendung zu sichern. Urmaterialien und ihre Aufbereitung sind entsprechend den Festlegungen der Auftraggeber oder mindestens 10 Jahre aufzubewahren.

 

3. Vertrauensverhältnis

Das Verhältnis von Psychologen zu ihren Klienten/Patienten ist in besonderer Weise von der Notwendigkeit eines Vertrauensverhältnisses geprägt. Psychologen können daher in allen Fällen einen Auftrag ablehnen oder beenden, wenn dieses Vertrauensverhältnis nicht mehr besteht.

 

4. Aufklärung und Einwilligung

Psychologen müssen ihre Klienten/ Patienten über alle wesentlichen Maßnahmen und Behandlungsabläufe unterrichten und sich ihrer Einwilligung versichern.

 

(nach der Berufsordnung des Berufsverbandes deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.)

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marina.rahm@googlemail.com